Verbot von Asarum, eine fragwürdige Sicherheitsphilosophie
Dt Zschr Akupunktur 54(2), 2011:47-50
Banning of Asarum – A Case of Questionable Safety Measures
Nachdem in den 90’er Jahren bekannt wurde, dass Aristolochiasäure(AA)-I und –II eine schwere Nephropathie und urotheliale Karzinome hervorgerufen können, fielen auch Aristolochiasäuregehalte in Asarumarten auf. Die in der Literatur veröffentlichten AA-I und AA-II-Gehalte sind jedoch meist gering und liegen teilweise unter der Nachweisgrenze. Im Jahre 2010 wurde in der Schweiz und in Deutschland die Verwendung von Pflanzen der Gattung Asarum in Arzneimitteln verboten. Verglichen mit dem, was bei konventionellen Arzneimitteln oder bei Risiken des täglichen Lebens toleriert wird, ist die die Risikotoleranz hier extrem niedrig angesetzt. Das Totalverbot von Asarum erscheint unangemessen.
- Axel Wiebrecht
- 2004
FDA verbietet Ephedra in Nahrungsergänzungsmitteln
aus: Deutsche Zeitschrift für Akupunktur 47(2),2004,54-56
Am 6. Februar 2004 veröffentlichte das FDA ein Verbot von Nahrungsergänzungsmitteln, die Ephedrinalkaloide, wie Ephedrin oder Pseudoephedrin, enthalten. Darunter fallen Ephedra (MA HUANG), aber auch Pinellia ternata (BAN XIA) und Sida cordifolia, das in der ayurvedischen Medizin und in Afrika verwendet wird. Hintergrund für das geplante Verbot in den USA ist eine erhebliche Kumulation von Nebenwirkungsmeldun-gen nach Anwendung von Ephedra- bzw. Ephedrin-haltigen Nahrungsergänzungsmitteln, die in den USA meist zur Gewichtsabnahme oder zur Leistungssteigerung beim Sport angewendet werden, mit ent-sprechender Gefahr der Überdosierung.